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Siegel

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Siegel Beschreibung
Siegel Beschreibung
Siegel Kaiser Heinrich III.
Das Siegel (vom lat. sigillum Bildchen) ist eine Form der Beglaubigung von Urkunden oder Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen (Briefumschlag, Tür) mit Hilfe einer Schablone, die in eine weiche erhärtende Masse (Siegellack) gedrückt wird.

Rechtlich ist jedes "Siegel" einzigartig (gegenüber beliebig herstellbaren "Stempeln" - es verhält sich hier ähnlich wie bei dem Unterschied zwischen "Fahne" und "Flagge"). Wer es führen darf, ist eigens geregelt. Bei behördlichen Siegeln ist z.B. ein unbrauchbar gewordenes Siegel ca. unter Hinzuziehung eines Zeugen und mit einem entsprechenden Protokoll vernichtbar, einen unbrauchbaren Stempel hingegen zerschneidet man und wirft ihn weg.

Mit einem Griff versehen, wird ein Siegel Petschaft genannt, gebräuchlicher sind Siegelringe.
Ganz frühe Formen sind Siegelzylinder, die bei den Assyrer, Babylonier und Perser üblich waren. Dies sind kleine Steinzylinder aus Onyx, Lapislazuli, Achat oder anderen Stoffen, in die Figuren und Inschriften eingraviert wurden. Die Größe schwankt zwischen 0,15 cm und 10 cm. Durch das Abrollen des Zylinders in eine weiche Masse entsteht das charakteristische Rollsiegel.
Siegel (aus Ton) finden sich schon bei den Assyrern und Babyloniern ( Siegelzylinder), später bei Griechen und Römern, von denen sie die Germanen übernahmen. Siegelführend waren zunächst Einzelpersönlichkeiten, später auch Körperschaften. Kaisersiegel finden sich in Byzanz seit dem 6. Jahrhundert, Papstsiegel seit dem 9. Jahrhundert. In dem frühen und hohen Mittelalter siegelten Kaiser und Könige sowie Angehörige des Adels und der hohen Geistlichkeit, denen die Bürger seit dem 13. Jahrhundert folgten. Siegel geistlicher Korporationen finden sich seit dem 11. Jahrhundert, Städtesiegel seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts (Trier 1113, Köln 1149).
Später gebrauchte man Metallsiegel ("Bullen") (aus Gold und Silber bei byzantinischen Kaisern, aus Blei bei Päpsten). Später siegelte man

  • mit rotem Wachs: (Kaiser, Könige), die das Recht hierzu auch anderen Fürsten verliehen, grundsätzlich ca. bei (staatsrechtlichen) "Souveränen";
  • mit grünem Wachs: geistliche Stifter und Klöster;
  • mit weißem Wachs: Freie Reichsstädte;
  • mit schwarzem Wachs: der Patriarch von Jerusalem und die Großmeister der geistlichen Ritterorden; heute noch gel. bei Trauerbriefen.

Später traten die Oblaten (runde weiße Papierflächen) an die Stelle des Wachses und in dem 16. Jahrhundert der bekannte Siegellack. Seit dem 11. Jahrhundert wurde es üblich, bildliche Darstellungen (wie Wappen) in die Siegel einzubeziehen.

Vom 16. Jahrhundert an kam auch Siegellack in Gebrauch.

Um Siegelmißbrauch zu verhüten, wurden die Siegelstempel in dem Mittelalter sorgfältig aufbewahrt. Die großen Siegel der Herrscher waren hohen Beamten anvertraut. Später wurde das Amt des Siegelbewahrers zu dem bloßen Titel (z. B. Lordsiegelbewahrer in England).

Das Siegel kann auf die Urkunde gedrückt sein oder an einer Schnur oder einem Pergamentstreifen befestigt sein.

Heutige Siegelformen sind einfache Schablonen oder Aufkleber (z. B. der "Kuckuck") und auch die an den Schildern von Kraftfahrzeugen angebrachten Plaketten.

Mit den historischen Siegeln beschäftigt sich die Sphragistik.

Der Ausdruck Siegel wird auch in übertragender Bedeutung gebraucht, z.B. in der Redewendung "einer Sache sein Siegel aufdrücken"; vgl. Sphragis.Siehe auch: Ringschmuck, Plombe, Sicherungsstempel

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